

Die Entgeltfortzahlung nach Unfällen ist neu geregelt. Sowohl der Wirtschaftsminister als auch der Sozialminister haben die Verordnung, wonach den Dienstgebern der Entgeltfortzahlungsaufwand für Freizeit- und Arbeitsunfälle ihrer Dienstnehmer zu 50 % rückvergütet wird, unterzeichnet. Damit sind alle gesetzlich notwendigen Schritte erledigt, um die Auszahlung durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zu ermöglichen. Die Unternehmer ersparen sich mit dieser Neuregelung rund 100 Millionen Euro im Jahr. Von der neuen Verordnung sind alle Unfälle von Arbeitern, Angestellten, Lehrlingen und geringfügig Beschäftigten umfasst, die nach dem 30. September 2002 eingetreten sind. Der Zuschuss gilt für alle Unternehmer mit bis zu 50 versicherten Mitarbeitern und wird ab dem ersten Tag bis maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr gewährt.
Spürbare Entlastung für Unternehmer
Das zunehmend risikoreiche Freizeitverhalten der Arbeitnehmer habe im letzten Jahr dazu geführt, dass rund 12 % aller Krankenstandstage auf Freizeitunfälle zurückgehen. Der Dienstgeber war auch im Falle eines Freizeitunfalls zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Mit der jetzt beschlossenen Vergütung werden die direkten Lohnkosten reduziert und das Betriebsrisiko des Unternehmers begrenzt. Die Regelung trägt wesentlich zur Entlastung der Dienstgeber und zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Österreich bei.
Da die Finanzierung des Zuschusses aus den Überschüssen der AUVA erfolgt, werden auch die Tätigkeiten und Leistungen der Allgemeinen Unfallsversicherungsanstalt in keinster Weise beeinträchtigt.