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NoVA Erhöhung ab 2021

Mag. Harald CZAJKA

Im Nationalrat wurde am 10. 12. 2020 eine umfassende Reform des Normverbrauchs­abgabegesetzes beschlossen. Diese NoVA Erhöhungen der nächsten Jahre betrifft alle KFZ Besitzer teilweise beträchtlich. Es lohnt sich, insbesondere bei folgenden Konstellationen, über eine Anschaffung im nächsten Halbjahr nachzudenken.

  • Bei stärker motorisierten KFZ mit hohem CO2 Ausstoß und Anschaffungskosten
  • Leichte Nutzfahrzeuge, welche ab dem 1.7 ebenfalls der NoVA unterworfen werden.

Erhöhung der Steuer

  • Motorräder 

Der  Höchst­steuersatz wird von 20 % auf 30 % angehoben. Dies wird  insbesondere Sportmaschinen sowie große und schwere Krafträder betreffen. 

  • PKW 

Bei PKW gibt es weitaus größere Verschärfungen.

A. Der Steuersatz für PKW (Klasse M1) wird ab dem 1. 1. 2021 nach einer neuen Formel ermittelt: (CO 2-Emissions­wert in g/km – 112 g/km) : 5 

B. Der CO2-Abzugs­betrag in dieser neuen Formel wird nicht wie ursprünglich vorgesehen für die folgenden drei Jahre um 3 g, sondern um 5 g abgesenkt. Ab 1. 1. 2025 wird diese Absenkung mit den ursprünglich vorgesehenen 3g fort­gesetzt. 

C. Aktuell ist der so ermittelte Steuersatz durch den Höchst­steuersatz von 32 % gedeckelt. Im Jahr 2014 lag dieser noch bei 16%. Dieser Höchst­steuersatz wird in den nächsten drei Jahre wesentlich angehoben, und wir landen am 1.1.2025 bei einer maximalen NoVA von 80% auf den Kaufpreis. Die Anhebungen finden jeweils statt am:

  • 1.7.2021 --> 50%
  • 1.1.2022 --> 60%
  • 1.1.2023 --> 70%
  • 1.1.2024 --> 80% 

D. Darüber hinaus sinkt der Malusgrenz­wert jährlich um 15 g auf 155 g im Jahr 2024. Der Malus­betrag in Euro, der für jedes den Grenz­wert übersteigende Gramm zu entrichten ist, wird ebenfalls drei Jahre lang jedes Jahr um 10 Euro erhöht. 

In Summe bedeutet dies:

  • Bei einem VW Golf 1,5 TFSI steigt die NoVA von  € 98,-  auf  € 770,-
  • Bei einem Audi Q5 45v TDI steigt die NoVA von € 7.861,- auf 13.994,-
  • Bei einem Porsche Macan steigt die NoVA von € 11.840,- auf 19.350,-

Erstaunlich aber war:

  • Bei einem Porsche Cayenne E-Hybrid bleibt die NoVA bei 0 Euro

Änderung der NoVA unterliegenden KFZ

Ab 1. 7. 2021 wird die Anknüpfung an die Kombinierte Nomenklatur aufge­geben und stattdessen wird auf die kraftfahr­rechtliche Einordnung abgestellt.

Der NoVA unterliegen ab dem 1.7. 2021 auch Kfz, die der Güterbeförderung dienen und eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (im Folgenden: Kleinlastkraftwagen  = N1) aufweisen. Bei Kfz, die aus dem übrigen Unionsgebiet nach Österreich eingeführt und zugelassen werden, ist jene Rechtslage anzuwenden, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im übrigen Unionsgebiet gegolten hat, weshalb diese nur dann NoVA-pflichtig sind, wenn diese nach dem 1. 7. 2021 erstmals zugelassen wurden. 

In Summe bedeutet dies:

  • Bei einem Fiat Ducato 2,3 Multijet steigt die NoVA von € 0,- auf € 21.281,80
  • Bei einem Mercedes Benz Sprinter 314 CDI steigt die NoVA von € 0,- auf € 17.026,-

Keine NoVA gibt es für:

  • Fahrzeuge mit einem CO2 Ausstoß von 0% (E Fahrzeug, Wasserstoff)
  • Befreiung für Menschen mit Behinderung, wobei die Überprüfung durch die Zulassungsstelle durchgeführt wird, welche bereits die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und Autobahnvignette durchführt. Die Befreieung wird auch für Leasing KFZ gelten.
  • Einsatzfahrzeuge (Polizei, Bundesheer,…) 
  • Oldtimer gemäß § 2 Abs 1 Z 43 KFG 1967. Dies sind historische Fahrzeuge (1) bis BJ 1955 oder (2) älter als 30 Jahre und eingetragen in die approbierte Liste der historischen Fahrzeuge des BM für Klimaschutz.
  • Tageszulassungen
  • Diplomatenfahrzeugen

In Kraft treten

Die Neuregelung der NoVA tritt mit 1. 7. 2021 in Kraft. Für den Fall, dass ein Kaufvertrag für ein Kfz vor dem 1. 6. 2021 abgeschlossen wurde, die Lieferung aber erst nach dem 1. 7. 2021 (aber vor dem 1. 11. 2021) erfolgt, wurde eine Übergangsregelung vorgesehen: In diesem Fall ist die Rechtslage vor dem 1. 7. 2021 weiterhin anzuwenden.

Auch die Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenpreis bei begehrten Marken und Modellen ist nicht zu unterschätzen.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.