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Abgabentermine im Juni 2026

MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM

Der Juni bringt neben den laufenden Monatsfälligkeiten eine zentrale Jahresfrist mit sich: den 30. Juni als Stichtag für die elektronische Abgabe der Steuererklärungen 2025. Nachstehend finden Sie alle relevanten Termine kompakt zusammengefasst.

Steuererklärungen 2025 – elektronische Abgabe

Werden die Jahreserklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) für 2025 selbst – also ohne steuerliche Vertretung – über FinanzOnline eingereicht, läuft die Frist am 30. Juni 2026 ab. Bei Abgabe in Papierform endete die Frist bereits am 30. April 2026.

Mandantinnen und Mandanten, die durch unsere Kanzlei vertreten werden, fallen unter die Quotenregelung – hier gelten deutlich längere Abgabefristen. Sie müssen daher nichts veranlassen; wir behalten Ihre Termine im Blick.

FÄLLIGKEITEN ZUM 15. JUNI 2026 (MONTAG)

  • 15.06. Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuervorauszahlung für April 2026 (bei monatlicher Voranmeldung)
  • 15.06. Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und Kommunalsteuer für Mai 2026
  • 15.06. Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK – Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) für Mai 2026
  • 15.06. Normverbrauchsabgabe (NoVA), Werbeabgabe sowie Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für April 2026

FÄLLIGKEITEN ZUM 30. JUNI 2026 (DIENSTAG)

  • 30.06. Steuererklärungen 2025 (ESt, KöSt, USt) – elektronische Abgabe ohne steuerliche Vertretung; bei Quotenvertretung gelten verlängerte Fristen
  • 30.06. Antrag auf Vorsteuererstattung für 2025 aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder, ohne Großbritannien)
  • 30.06. Import-One-Stop-Shop-Erklärung (IOSS) für Mai 2026, sofern zutreffend

AUSBLICK JULI

Zum 15. Juli 2026 werden u. a. die Umsatzsteuervoranmeldung für Mai 2026 sowie die Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge für Juni 2026 fällig. Die Zusammenfassende Meldung für das 2. Quartal 2026 ist bis 31. Juli zu übermitteln.