- Gerichtsgebühren: Die festen Gerichtsgebühren steigen valorisierungsbedingt um 5,71 %, anzuwenden auf Gebührenansprüche ab dem 1. 8. 2026 (relevant etwa bei Klags-, Grundbuchs- und Verlassenschaftsverfahren).
- Dienstgeberabgabe: Für Arbeitgeber mit mehreren geringfügig Beschäftigten (über der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze) steigt die Abgabe von 19,4 % auf 23 % für die Jahre 2027 bis 2030, danach 21 %. Beziehen Sie das in Ihre Personalkostenplanung 2027 ein.
- Konteneinschau/Betrugsbekämpfung: Das Amt für Betrugsbekämpfung erhält eigene Auskunftsrechte im Kontenregister- und Konteneinschauverfahren, um Scheinunternehmen (Scheinrechnungen, Schwarzgeldkreisläufe) rascher aufzudecken.
- Registrierkassenpaket 2026: Die Umsatzgrenze der „Kalte-Hände-Regelung“ (vereinfachte Losungsermittlung im Freien, etwa Markt-, Alm- und Schihütten, Buschenschanken) wurde ab 2026 von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben; ab 1. 10. 2026 kann die Belegerteilung auch digital (QR-Code, Downloadlink) erfolgen; die 15-Warengruppen-Regelung gilt unbefristet weiter. Registrierkassen- und Belegpflicht sowie die RKSV-Signatureinheit bleiben aber bestehen.
- Trinkgeldpauschalen: Für Dienstnehmer in Buschenschanken gelten ab 1. 7. 2026 bundeseinheitliche, sozialversicherungsfreie Trinkgeldpauschalen (mit Inkasso 65 Euro, ohne Inkasso 45 Euro, Lehrlinge 20 Euro; ansteigend bis 2028).
TIPP: Sprechen Sie uns an, welche dieser Punkte Ihren Betrieb betreffen – insbesondere Dienstgeberabgabe und Registrierkassenpflichten wollen rechtzeitig eingeplant sein.