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Regierung beschloss "KMU-Paket"

Dr. Helmut CZAJKA
Die von der Regierung unter dem Titel "KMU-Paket" beschlossenen Maßnahmen richten sich fast ausschließlich an Kleinunternehmer. Diese so genannten "Einnahmen-Ausgaben-Rechner" haben weniger als 400.000 Euro Jahresumsatz und müssen daher keine doppelte Buchhaltung führen und keine Bilanzen legen. In Summe sollen die Entlastungen 190 bis 200 Mio. Euro ausmachen.

Den Löwenanteil macht die Einführung einer begünstigten Regelung für nicht entnommene Gewinne für Einnahmen-Ausgaben-Rechner aus. Ein Gewinnanteil von bis zu zehn Prozent soll dann steuerbefreit sein, wenn dieser Betrag wieder in das Anlagevermögen der Firma investiert wird. Kosten soll diese Maßnahme nach Angaben der Regierung 140 Mio. Euro.

Außerdem wird die so genannte Abzugsfähigkeit von Anlaufverlusten für Einnahmen-Ausgaben-Rechner von drei auf sieben Jahre erhöht. Damit können die im ersten Geschäftsjahr des Unternehmens angelaufenen Verluste mit den für spätere Jahre erwarteten Gewinnen gegenverrechnet werden. Kostenpunkt: 25 Mio. Euro.

Ebenfalls geplant: Die für die Umsatzsteuer wesentliche "Kleinunternehmergrenze" wird von 22.000 auf 30.000 Euro pro Jahr angehoben, "Mikrokredite" bis 25.000 Euro sollen gefördert werden - und zwar bis zu einem Neukreditvolumen von 10 Mio. Euro jährlich