

Gemäß der Ankündigung des Finanzministers soll für die Gastronomie und dem Kulturbranche die Mehrwertsteuer temporär auf 5% gesenkt werden. Aufgrund der kurzfristigen Ankündigung ist auch bei Ihnen schnelles Handeln gefragt.
Der ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5% soll gem. ersten MItteilungen beispielsweise gelten für:
Diese steuerliche Herabsetzung soll von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 befristet sein und insbesondere in der Gastronomie, nicht wie zuerst angekündigt nur für einzelne Produktgruppen, sondern für alle Speisen und Getränke gelten.
Wenn Ihr Betrieb von den Maßnahmen betroffen ist, bedarf es einer schnellen Umstellung Ihrer Registrierkasse, sobald die Umsetzung gewiss ist. Anderenfalls schulden Sie den alten Steuersatz gemäß Rechnungslegung!