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Sozialversicherung Günstigkeitsvergleich für 1995-1997

Herbert Tiefling
Für alle GSVG-Versicherten gibt es noch bis zum 31.12.2001 die Möglichkeit, die SV-Beiträge für 1998-2000 auf eine günstige Basis zu bringen. Der Antrag auf Günstigkeitsvergleich ist mit keiner Bindung an eine Änderung der SV-Bemessunggrundlage gebunden. Dies hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ausgehandelt.

Im Zusammenhang mit der Optionsmöglichkeit des § 276 Abs 7 GSVG
schlägt der Fachsenat für Arbeits- und Sozialrecht wegen der großen
Anzahl von Anträgen auf Günstigkeitsvergleiche an die
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft folgende
Vorgangsweise vor:

Zur Vermeidung von Fristversäumnissen sollen alle Versicherten
bis 31.12.2001 den Antrag nach § 276 Abs 7 GSVG unter dem Vorbehalt
stellen, dass der Antrag nach Vorliegen einer gleichzeitig bei der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft beantragten
Günstigkeitsvergleichsrechnung wieder zurückgezogen werden kann.

Diese Vorgangsweise wird als verfahrensrechtlich unbedenklich
angesehen und stellt keine endgültige Disposition über das Optionsrecht
gemäß § 276 Abs 7 GSVG vor.

Einen entsprechenden Antrag stellt Ihnen gerne jede TREUHAND-UNION-KANZLEI in Österreich.
Beachten Sie aber, daß mit günstigeren Beiträgen aber auch Ihre Pensionsbemessungsgrundlage entsprechend sinkt!