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Strafen bei Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) mit der UVA

Mag. Harald CZAJKA
Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen ist die Finanz nun auf die seit dem Jahr 2010 verkürzte Abgabenfrist zur Abgabe der ZM gestoßen und setzt nun rückwirkend Verspätungszuschläge für längere Zeiträume fest.

Zusammenfassende Meldungen waren bis 2010, sofern sie elektronisch eingereicht wurden, bis zum 15. des zweitfolgenden Monats abzugeben. Diese Frist wurde im Jahr 2010 auf den letzten Tag des folgenden Monats verkürzt.

Die Verwaltungspraxis hat bis dato gezeigt, dass jedoch weiterhin eine Abgabe der ZM bis zum 15. des zweitfolgenden Monats, gleichzeitig mit der betreffenden Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ohne weitere Konsequenz geblieben ist.

Obwohl die ZM keine Abgabe auslöst und die um 15 Tage verspätete Abgabe keinerlei Benachteiligung der Finanz darstellt, da der MIAS Abgleich erst nach der Jahreserklärung stattfindet, beginnen einzelne Finanzämter, auf der Suche nach neuen Einnahmequellen nun die Überschreitung der Frist im vollen Ausmaß (bis zu € 2.200,- pro Meldezeitraum!) rückwirkend zu strafen.

Sollten Sie ZM pflichtig sein, stellen Sie sicher, dass Sie die Buchhaltung rechtzeitig fertig haben bzw. Ihrem TU Betreuer übermitteln, sodass die ZM rechtzeitig binnen Monatsfrist erstellt und übermittelt werden kann.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.