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Stundungen bei der ÖGK - nun per Verordnung geregelt

Mag. Harald CZAJKA

Eine neue Verordnung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit sichert nun das Stundungspaket des Nationalrates ab.


Das Gesetz zur Stundung kann wegen der Nichtbehandlung im Bundesrat erst Ende Juli veröffentlicht werden und wird dann rückwirkend mit 1.6.2020 in Kraft treten. Mit der Verordnung hat die Bundesregierung die notwendige Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen und der ÖGK den gesetzlichen Handlungsspielraum ermöglicht, um Betriebe weiterhin bei coronabedingten Liquiditätsengpässen entlasten zu können.

  • Beiträge Februar bis April 2020

Das Gesetz wird die verzugszinsenfreie Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beitragsmonate Februar, März und April verlängern, die Beiträge sind damit spätestens bis 15. Jänner 2021 zu bezahlen.

  • Beiträge ab Mai 2020

Für Beitragszeiträume ab Mai sieht das Gesetz bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten verzugszinsenpflichtige Stundungen bzw. Ratenzahlungen vor. Anträge können frühestens ab Veröffentlichung des Gesetzes (voraussichtlich Ende Juli) gestellt werden. Die ÖGK wird dazu auf ihrer Website ein Formular zur Verfügung stellen. Die Betriebe werden gebeten, derzeit keine Anträge zu stellen, weitere Informationen erfolgen zeitgerecht. Aufgrund der Verordnung setzt die ÖGK hier bis Ende August keine Einbringungsmaßnahmen.

  • Ausnahmen

Die Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, Risikofreistellung oder Absonderung sind von der Stundung ausgenommen. Diese sind bis zum 15. des auf die Beihilfenauszahlung zweitfolgenden Kalendermonats an die ÖGK zu entrichten. Auch hier sind voraussichtlich Zinsen zu zahlen. 

  • TU TIPP

Wir empfehlen allen Klienten die Beiträge (nach Möglichkeit) ab dem Beitragszeitraum Mai wie üblich zu begleichen, um keine Beiträge zu vergessen oder unnötige Zinsen zu bezahlen. 

Die Beiträge Februar bis April sollten bis Ende des Jahres beglichen werden. 


Weitere Informationen finden Sie  H I E R und unter www.gesundheitskasse.at/dienstgeber!

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.