

Ab 1. Juli 2026 wird die Umsatzsteuer auf eine definierte Liste von Grundnahrungsmitteln dauerhaft von 10 % auf 4,9 % gesenkt. Für betroffene Unternehmen besteht unmittelbarer Anpassungsbedarf bei Kassen, Preisauszeichnung und Buchführung.
Die Bundesregierung hat die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel auf 4,9 % mit Wirkung ab 1. Juli 2026 beschlossen. Der neue Steuersatz gilt für Milch, Butter, Joghurt, frische Eier, eine Vielzahl von Gemüse- und Obstsorten, Brot und Gebäck, Reis, Mehl, Nudeln sowie Speisesalz.
Der Lebensmittelhandel ist gesetzlich verpflichtet, die Steuersenkung vollständig an die Konsumenten weiterzugeben. Die Nichtweitergabe kann abgaben- und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für Unternehmen in der Gastronomie ist zusätzlich zu prüfen, ob und wie der neue Steuersatz auf die konkret erbrachten Leistungen (Lieferung vs. Restaurantleistung) anzuwenden ist.
| FRIST/STICHTAG: Inkrafttreten des neuen USt-Satzes von 4,9 % auf begünstigte Lebensmittel: 1. Juli 2026. |
| TIPP: Wir empfehlen, die Systemumstellungen und buchhalterischen Anpassungen bereits jetzt vorzubereiten, um am Stichtag 1. Juli 2026 ohne Betriebsunterbrechung rechtssicher umzustellen. Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie dabei. |
WIR SIND FÜR SIE DA
Die in dieser Ausgabe behandelten Themen betreffen nahezu jeden unserer Klienten – sei es als Arbeitnehmer, als Vermieter, als Unternehmer im Lebensmittelbereich oder als Angehöriger pflegebedürftiger Familienmitglieder. Viele dieser Themen sind zeitkritisch, und die Konsequenzen eines zu späten oder unterlassenen Handelns können erheblich sein.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu analysieren, offene Handlungsbedarfe zu identifizieren und gemeinsam mit Ihnen die richtigen Schritte einzuleiten. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin – wir freuen uns auf das Gespräch.
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