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Verlustausgleich bei Kapitalvermögen

Herbert Tiefling
Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit anderen Kapitalvermögen ausgeglichen werden.

Grundsätzlich gilt: Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit
anderen Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Das bedeutet: eine
Verrechnung mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten ist nicht
möglich.


Mit der Einführung der neuen Regelungen gibt es nun zwei
unterschiedliche Arten der Kapitalerträge. Jene Erträge, für die die
Kapitalertragsteuer von 25 % gilt, und jene, die mit dem progressiven
Steuersatz (darunter fallen unter anderem Privatdarlehen) besteuert
werden. Auch hier gilt: Nur Verluste derselben Art dürfen ausgeglichen
werden.


Verlustausgleich durch die Bank


In der Regel erfolgt der Verlustausgleich durch die depotführende
Stelle (z.B. Bank). Die Bank übernimmt die Verrechnung allerdings nur
für Depots, die von ihr geführt werden und eindeutig einem Inhaber
zugeordnet werden können. Ausgeschlossen von der
automatischen Verrechnung durch die Bank sind daher
Treuhandkonten und betriebliche
Depots
.


Für Einkünfte von 1.4.2012 bis 31.12.2012 erfolgt seitens der Bank
eine Aufrollung am Anfang des Jahres 2013. Im Jahr 2013 wird dann eine
laufende Verlustverrechnung vorgenommen.


Tipps zur Optimierung der Verlustverrechnung


Durch diese Regelung ist es empfehlenswert, gezielt zum Jahresende
hin Gewinne zu realisieren. So können die Verluste verwertet und die
Besteuerung verringert werden.


Dies ist z.B. möglich durch die Ausschüttung einer GmbH noch am
Jahresende. Verluste aus Einkünften, die mit 25 % besteuert werden,
dürfen mit Gewinnen aus einer Ausschüttung verrechnet werden.


Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf von Wertpapieren ? z.B.
Aktien. Mit einem Gewinn daraus können Verluste ausgeglichen werden.
Danach können die Aktien wieder gekauft werden. Solange der
Aktieninhaber ein Kursrisiko trägt, sieht die Finanzverwaltung hier
keinen Missbrauch. Ein Verkauf an die Bank (z.B. bei Anleihen) mit einem
darauffolgenden Rückkauf ist nicht möglich.


Stand: 05. Juli 2012