

Ich empfehle die Initiative www.verwaltungsreform-jetzt.at zu unterstützen, damit die notwendigen Reformen endlich umgesetzt werden.
Die "Schuldenbremse" soll in die Verfassung! Noch bevor der interne Streit der Koalitionspartner geschlichtet und eine Oppositionspartei gefunden wurde, um das entsprechende Bundesverfassungsgesetz zu beschließen, gibt die Politik Vollgas bei der Erhöhung der Staatsschuldenquote, die von 2011 auf 2012 von 73,6 % auf 74,6 % des BIP steigen soll. Unvereinbar mit den EU-Vorgaben wird das Budgetdefizit 2012 mit 3,2 % geplant. Im Fall einer weiteren Abschwächung des Wirtschaftswachstums wird es voraussichtlich deutlich höher ausfallen.
Zur Beruhigung der Finanzmärkte und der eigenen Bevölkerung soll die "Schuldenbremse" als Bundesverfassungsgesetz beschlossen werden. Welche Wirkungen folgenlose Verfassungsbestimmungen haben, haben wir bei der verfassungswidrigen verspäteten Vorlage des Bundesfinanzgesetzes 2011 wegen zweier Provinzwahlen erlebt: nämlich keine. Auch ergeben sich die Verpflichtungen, die jetzt unsere Verfassung belasten werden, im Wesentlichen bereits durch das Unionsrecht, das aber ebenfalls nicht eingehalten wird. Wie glaubwürdig ist es dann, dass die verfassungsrechtliche Schuldenbremse wirkt?
Kernpunkt der Schuldenbremse ist, dass der "Anteil des Bundes am strukturellen Defizit 0,35 % des nominellen Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigt". Strukturelles Defizit meint jene zusätzlichen Schulden, die unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung jedenfalls anfallen. Konjunkturelle Auswirkungen dürfen hingegen zu einer Erhöhung bzw. zu einem Überschreiten des maximalen Defizits führen und geben daher der Politik einen Spielraum, im Fall von Konjunkturschwankungen gegenzusteuern.
Wo bleiben die Reformen?
Dieser Spielraum bietet aber auch die Rechtfertigung für fehlende Reformmaßnahmen. Das strukturelle Defizit Österreichs wird derzeit auf 2,5 % geschätzt, Tendenz steigend aufgrund der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung. Ohne Reformen und Steuererhöhungen wird daher eine Reduktion des strukturellen Defizits auf 0,35 % nicht machbar sein. Nun wird zwar über Steuererhöhungen diskutiert, aber bei den Reformen ist Österreich nach einer jüngsten Untersuchung der 17 Euro-Staaten auf Platz 17.
Heilige Kühe müssen auf den Prüfstand:
Höhe der Pensionen (z. B. 2012 Erhöhung um 2,7 %!) und das Pensionsantrittsalter (z. B. mit Hacklerregelung 55 Jahre bei Frauen und 60 Jahre bei Männern!),
Verwaltungsstrukturen (z. B. Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften, Kleinstgemeinden, Kammern!),
Gesundheitswesen (z. B. 22 Sozialversicherungsträger, Spitäler nach Bedürfnissen der Bürgermeister und Landeshauptleute!), und
so ließe sich die Liste der notwendigen Reformen, die alle (auch die Politiker) kennen, lange fortsetzen, aber niemand traut sich, diese anzugehen. Reformen wären wirksame Medizin! Steuererhöhungen "bei den Reichen" sind bestenfalls homöopathische Medizin, die Schuldenbremse ist hingegen ein wirkungsloses Placebo.
Quelle: Steuer und Wirtschaftskartei 2011/34 mit Ergänzungen von Helmut Czajka