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Vorsteuererstattung 2020 & Brexit

Mag. Ingo Gruss

Vorsicht bei Anträgen zur Vorsteuererstattung in Grossbritannien!

Durch den Brexit verkürzt sich die Frist für die Beantragung einer Vorsteuererstattung für das Jahr 2020 für Grossbritannien auf den 31.3.2021, da nicht mehr EU-Recht, sondern nur noch das nationale Recht in Grossbritannien gilt.

Durch den Brexit verkürzt sich die Frist für die Beantragung einer Vorsteuererstattung für das Jahr 2020 für Grossbritannien auf den 31.3.2021, da nicht mehr EU-Recht sondern nur noch das nationale Recht in Grossbritannien gilt.

Für den restlichen EU-Raum bleibt die Frist für die Einbringung der Anträge auf Vorsteuererstattung beim 30.9. des Folgejahres. Diese Fristen sind nicht verlängerbar, d.h. am 1.10. ist es zu spät. Merken sie sich die Frist daher rechtzeitig vor, falls ihrem Unternehmen in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuern rückerstatten lassen wollen.


Mag. Ingo Gruss

Mag. Ingo Gruss

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger

Die Schwerpunkte in der Tätigkeit von Ingo Gruss sind die Prüfung von mittelständischen Unternehmen, Unternehmensstrukturierungen sowie die laufende Beratung von KMUs. Daneben hat er ein tiefgehendes Know-How in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen. Ingo Gruss ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied der Qualitätsprüfungskommission der Abschlussprüferaufsichtsbehörde.

e: ingo.gruss@tu.tax