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VwGH: Pflegeheimkosten auch ohne amtliche Behinderungsbestätigung absetzbar

TU-Österreich
5/27/2026

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat klargestellt, dass Aufwendungen für ein betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können, auch wenn kein Pflegegeld und keine amtliche Behinderungsbestätigung vorliegen. Die Behinderung kann auch durch eine ärztliche Bestätigung des behandelnden Arztes nachgewiesen werden.

In einem aktuellen Erkenntnis (VwGH 17.2.2026, Ra 2024/15/0042) hat der VwGH einem Pensionisten mit einer Herzerkrankung Recht gegeben, dem das Finanzamt die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten mit der Begründung verweigert hatte, dass weder Pflegegeld bezogen wurde noch eine amtliche Behinderungsbestätigung des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen vorlag.

Der VwGH stellt klar: Unterbringungskosten in einem Alters- oder Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, soweit sie durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht werden. Die Behinderung oder Pflegebedürftigkeit kann durch jedes geeignete Beweismittel nachgewiesen werden – also auch durch die Bestätigung des behandelnden Arztes. Das Erfordernis einer bestimmten amtlichen Bescheinigung hat der VwGH ausdrücklich verneint.

Wer profitiert von dieser Entscheidung?

  • Pensionisten und deren Angehörige, die Kosten für betreutes Wohnen oder Pflegeheime tragen
  • Situationen, in denen ein formales Pflegegeldverfahren noch nicht eingeleitet oder abgeschlossen wurde
  • Fälle, in denen Angehörige die Pflegeheimkosten für erkrankte Familienmitglieder übernehmen

Beachten Sie: Liegt eine Behinderung von mindestens 25 % vor (was bei Bezug von Pflegegeld jedweder Stufe angenommen wird), entfällt der Selbstbehalt vollständig.

TIPP: In vielen Fällen wurden Pflegeheimkosten in der Vergangenheit zu Unrecht nicht geltend gemacht. Wir überprüfen gerne offengebliebene Veranlagungsjahre und beantragen, soweit noch möglich, eine Berichtigung.

WIR SIND FÜR SIE DA

Die in dieser Ausgabe behandelten Themen betreffen nahezu jeden unserer Klienten – sei es als Arbeitnehmer, als Vermieter, als Unternehmer im Lebensmittelbereich oder als Angehöriger pflegebedürftiger Familienmitglieder. Viele dieser Themen sind zeitkritisch, und die Konsequenzen eines zu späten oder unterlassenen Handelns können erheblich sein.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu analysieren, offene Handlungsbedarfe zu identifizieren und gemeinsam mit Ihnen die richtigen Schritte einzuleiten. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin – wir freuen uns auf das Gespräch.

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