

Mit dem "Bildungsscheck" werden berufsbezogene Bildungsmaßnahmen, die nach dem 1. Jänner 2005 beginnen, vom Land Salzburg gefördert. Voraussetzung ist, dass bei den geförderten Kursen bzw. Lehrgängen mindestens € 200,00 an Kosten anfallen und der Hauptwohnsitz des Dienstnehmers oder die Betriebsstätte des Antragsstellers sich seit 1 Jahr im Bundesland Salzburg befindet.
Die Kursteilnehmer erhalten 50% der persönlich getragenen Kurskosten (bis max. € 365,00) für den Zeitraum 2005-2007 ersetzt.
Details können Sie im beiliegenden Antrag nachlesen.