News

Ab 1.1.2007 keine Wertpapierdeckung mehr erforderlich!

Mag. Ingo Gruss
Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen betreffend der Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung mit Wertpapieren aufgehoben.

Wertpapiere, die zur Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung gehalten werden, können ab dem 1.1.2007 ohne steuerliche Nachteile verkauft werden.

Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr (z.B. 31.1.) können die Wertpapiere erst mit Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres im Jahr 2007 verkaufen.

Für den Bereich der Pensionsrückstellung ist eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Bestimmungen über die Wertpapierdeckung seitens des Finanzministeriums zu erwarten, so dass es vorerst nicht sinnvoll ist, die Wertpapiere, die für die Deckung der Pensionsrückstellung angeschafft wurden, zu verkaufen.

Auch beim Verkauf der Wertpapiere für die Abfertigungsrückstellung sollte bedacht werden, dass die Abfertigungen in der Regel zu bezahlen sind und dafür ausreichende Liquidität im Unternehmen vorhanden sein sollte.


Für allfällige weitere Auskünfte steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.

Mag. Ingo Gruss

Mag. Ingo Gruss

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger

Die Schwerpunkte in der Tätigkeit von Ingo Gruss sind die Prüfung von mittelständischen Unternehmen, Unternehmensstrukturierungen sowie die laufende Beratung von KMUs. Daneben hat er ein tiefgehendes Know-How in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen. Ingo Gruss ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied der Qualitätsprüfungskommission der Abschlussprüferaufsichtsbehörde.

e: ingo.gruss@tu.tax