

Wertpapiere, die zur Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung gehalten werden, können ab dem 1.1.2007 ohne steuerliche Nachteile verkauft werden.
Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr (z.B. 31.1.) können die Wertpapiere erst mit Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres im Jahr 2007 verkaufen.
Für den Bereich der Pensionsrückstellung ist eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Bestimmungen über die Wertpapierdeckung seitens des Finanzministeriums zu erwarten, so dass es vorerst nicht sinnvoll ist, die Wertpapiere, die für die Deckung der Pensionsrückstellung angeschafft wurden, zu verkaufen.
Auch beim Verkauf der Wertpapiere für die Abfertigungsrückstellung sollte bedacht werden, dass die Abfertigungen in der Regel zu bezahlen sind und dafür ausreichende Liquidität im Unternehmen vorhanden sein sollte.
Für allfällige weitere Auskünfte steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.