News

Abfallwirtschaftsgesetz NEU

Herbert Tiefling
Betriebe mit mehr als 21 Mitarbeitern benötigen bei Inkrafttreten des neuen ***Abfallwirtschaftsgesetzes*** ein ***Abfallwirtschaftskonzept***.

Änderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes für KMUs
Betriebe mit mehr als *** 21 Mitarbeitern *** benötigen bei Inkrafttreten des neuen Abfallwirtschaftsgesetzes ein Abfallwirtschaftskonzept.

Mussten bis dato Betriebe mit 100 oder mehr Arbeitnehmern ein Abfallwirtschaftkonzept (AWK) erstellen, wurde in dem vom Ministerrat und Parlament neu beschlossenen Abfallwirtschaftkonzept 2002 eine wesentliche Änderung vorgenommen. Ein Betrieb benötigt bei Inkrafttreten des neuen Abfallwirtschaftsgesetzes bereits ab dem 21. Mitarbeiter ein AWK. Dieses muss fortlaufend mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden.


Veröffentlichung ausständig !
-----------------------------
Das Abfallwirtschaftskonzept wurde am 27. Februar 2002 vom Nationalrat beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wurde laufend verschoben und soll nach derzeitigem Stand zumindest noch in diesem Jahr erfolgen. Die Landeshauptleute haben der Veröffentlichung noch nicht zugestimmt, heißt es aus dem Umweltministerium. Ab Inkrafttreten des Gesetzes muss das AWK innerhalb von zwölf Monaten erstellt werden. Das AWK ist auf Verlangen den Behörden vorzuweisen, ebenso, wie der Abfallbeauftragte aktiv der Behörde gemeldet werden muss. Bei Missachtung der Bestimmungen drohen Geldstrafen bis zu 2.910 Euro.


Externer Abfallbeauftragter möglich
-----------------------------------
Anders als bisher sieht das neue Gesetz vor, dass der Abfallbeauftragte auch extern besetzt werden kann. Kleine Unternehmen sind, wie erste Gespräche gezeigt haben, an einem derartigen Angebot interessiert. Sie können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und überlassen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten die Verhandlungen mit Behörden. Im Regelfall müssen unternehmensinterne Abfallbeauftragte bezüglich des betrieblichen Abfalls Informations-, Beratungs- und Organisationsaufgaben wahrnehmen. Zur Erlangung einer anerkannten Qualifikation werden von diversen Institutionen Kurse angeboten.