

Durch die jüngsten Gesetztesänderungen wurden auch für die Abfertigung wesentliche Änderungen geschaffen. Einerseits ist es jetzt bereits für das Jahr 2002 (für 2003 ebenso) möglich die Abfertigungsrückstellung steuerfrei auf Eigenkapital oder Rücklage zu übertragen. Andererseits muß der Prozentsatz für die Bildung der Abfertigungsrückstellung bereits 2002 auf 47,5 % gesenkt werden.
Wir empfehlen Ihnen daher rechtzeitig einen Abfertigungs Check für Ihr Unternehmen durchführen zu lassen. Wir berechnen für Sie die günstigste Variante und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin!