

Mit einer neuen Verordnung hat das Finanzministerium für alle Unternehmer, deren Umsätze im vergangenen Jahr (also 2002) € 100.000,00 überstiegen haben, wieder eine Verpflichtung eingeführt, dass ab 1.1.2003 monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen sind
- das ist wieder ein Schritt in die Vorzeit, wie bei Einführung der Mehrwertsteuer!!!
Die Abgabe der Voranmeldung ist auch über FinanzOnline - also über das Internet - möglich. Darüber senden wir eine getrennte Information.
Den genauen Wortlaut der Verordnung erfahren Sie auf unserer Internetseite.
Die Verordnung lautet:
1) Wird die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet oder ergibt sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfällt für Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr € 100.000,00 nicht überstiegen haben, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung.
2) Die Verordnung ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2002 beginnen.