

Ab 1. Juli 2021 ist unter bestimmten Voraussetzung der Kostenersatz einer vom Arbeitnehmer selbst angeschafften Wochen-, Monats- oder Jahreskarte abgabenfrei.
Voraussetzungen für eine abgabenfreie (LSt, DB, DZ; KommSt, SV, BVK) Kostenübernahme ist:
Die Regelung ist somit einfacher als beim Jobticket, das einerseits eine Streckenkarte sein muss und andererseits vom Dienstgeber angeschafft sein muss.
Die Kostenübernahme für ein Öffiticket (z.B. auch ein 1-2-3 Ticket) schließt, so wie das Jobticket das Pendlerpauschale aus.
Diese Kostenübernahme für vom Arbeitnehmer selbst gekauften „Öffi-Tickets“ ist somit eine interessante und relativ unbürokratische Alternative zu den sehr strengen Regeln des Jobtickets.