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Abschaffung der Stempelmarken ab 1.1.2002

Dr. Helmut CZAJKA
Ab 1.1.2001 sind Gebühren nur mit Erlagschein oder mit Barzahlung (Kreditkarte) zu entrichten. Es gibt keine Stempelmarken mehr. Gleichzeitig werden die Gebühren für Vollmachten, Übersetzungen und ähnliches abgeschafft.
1. Abschaffung der Stempelmarken als Entrichtungsform, als weitere Entrichtungsform (neben den schon bisher möglichen Entrichtungsformen: Barzahlung, Bankomatkarte und Kreditkarte) wird die Bezahlung mittels Erlagschein vorgesehen.
2. Die bisher in Schillingbeträgen ausgedrückten festen Gebührensätze werden in Eurobeträge umgerechnet.
3. Im Hinblick auf die Abschaffung der Stempelmarken werden auch einige Tatbestände des Gebührengesetzes geändert. Die wichtigsten Änderungen sind:
Vollmachten,
Übersetzungen,
Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz oder Kapitalverkehrsteuergesetz fallen und
von Privatpersonen ausgestellte Zeugnisse (Ausweise, Dienstzeugnisse)
sind in Zukunft gebührenfrei.