News

Absenkung der Körperschaftsteuer (KöSt)

TU-Österreich
1/16/2004
Ab 2005 soll die Körperschaftsteuer (KöSt) von 34% auf 25% vermindert werden. Insbesondere GmbH und AG können durch Verlegung ihres Bilanzstichtages weg vom 31.12. auf einen unterjährigen Zeitpunkt Steuervorteile lukrieren.

Wählt eine GmbH oder AG rechtzeitig als Bilanzstichtag z.B. den 31. März, sind (nach derzeitiger Rechtslage) bereits die Gewinne der Monate April bis Dezember 2004 lediglich mit 25% (statt 34%) KöSt zu versteuern, was bei einem Bilanzstichtag 31.12. nicht der Fall wäre.

Ein Wechsel des Bilanzstichtages kann aber nur erfolgen, wenn:

- es organisatorisch möglich ist,
- "gewichtige betriebliche Gründe" vorliegen und das Finanzamt daher vorher zustimmt (der Steuervorteil alleine genügt nicht) und
- rechtzeitig eine Satzungsänderung erfolgt.

Bei Interesse bitten wir um Kontaktnahme!