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Budgetbegleitgesetz 2027–2028 ist beschlossen: Das ändert sich

MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM

Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wurde am 8. Juli 2026 im Nationalrat beschlossen. Für Betriebe und Private bringt es – überwiegend ab 2027 bzw. 2028 – zahlreiche Verschärfungen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Gesellschafter-Verrechnungskonto (§ 8 Abs 2a KStG): Forderungen der Gesellschaft sind bis zum Bilanzstichtag auszugleichen oder in ein fremdübliches Darlehen umzuwandeln; eine Bagatellgrenze von 50.000 Euro gilt generell (unabhängig von der Beteiligungshöhe). Der übersteigende Betrag gilt sonst als ausgeschüttet (27,5 % KESt). Erstmals für Wirtschaftsjahre, die 2027 enden.
  • Progressiver KöSt-Satz: 24 % auf Einkommensteile über 1 Mio. Euro ab 2028; ein Progressionsvorbehalt kommt ausdrücklich nicht zur Anwendung.
  • Gewinnfreibetrag: In den Jahren 2027–2029 keine Wertpapiere (nur Realinvestitionen); ab 2030 wieder Wertpapiere.
  • ImmoESt Altvermögen: Die pauschalen Anschaffungskosten sinken von 86 % auf 80 % (effektiv 6 %), bei Umwidmungen von 40 % auf 30 %; ab 1. 1. 2027.
  • Homeoffice: Telearbeits- und Arbeitsplatzpauschale entfallen ab 2027; ergonomisches Mobiliar bis 300 Euro/Jahr bleibt abzugsfähig.
  • E-Auto-Sachbezug: ab 2027 0,375 % (max. 180 Euro/Monat), ab 2028 0,625 % (max. 300 Euro).
  • Familienbonus Plus: ab dem 4. Geburtstag zwingende Aufteilung 75:25 oder 50:50.
  • Weiteres: Ableitung des gemeinen Werts von Anteilen bereits aus einem einzelnen Verkauf (§ 13 BewG; rückwirkendes Ereignis nach § 295a BAO); Verknüpfung von Grundbuch-, Melde- und Steuerdaten zum Aufspüren nicht erklärter Vermietungseinkünfte (ab 1. 1. 2027); Anhebung der Alkoholsteuer um 30 %; befristete Reduktion der degressiven AfA für Elektrizitätsunternehmen (Altinvestitionen) auf 10 %.

TIPP: Wir priorisieren mit Ihnen die relevanten Punkte – insbesondere Verrechnungskonto und Immobilien – und stimmen das Timing von Investitionen und Grundstücksverkäufen darauf ab.