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Änderung beim Sachbezug für KFZ ab 1.1.2016

Mag. Ingo Gruss
Ab 1.1.2016 ist für alle Kraftfahrzeuge mit einem CO2 - Ausstoß von mehr als 130 g ein erhöhter Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten, max. EUR 960,00 pro Monat, anzuwenden.
Die Änderung ist erstmalig in der Lohnabrechnung für Jänner 2016 zu berücksichtigen.

Änderung beim Sachbezug für Personenkraftwagen ab 1.1.2016

Auf Grund der Änderungen im Zuge der Steuerreform wurde die Sachbezugswerteverordnung erneuert. Hier die wichtigsten Änderungen für den Pkw-Sachbezug.

Höherer Sachbezug für KFZ mit höherem CO2-Ausstoß

Als Pkw-Sachbezug sind ab 1.1.2016 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges, maximal € 960,00 monatlich, anzusetzen. Bei Kraftfahrzeugen mit einem CO2-Emissionswert von nicht mehr als 130 g/km beträgt der Sachbezug allerdings weiterhin 1,5 % der tastsächlichen Anschaffungskosten, maximal € 720,00 monatlich.
Die Grenze von 130 g wird bis zum Jahr 2020 jährlich um 3 g gesenkt. Hier die Werte für die folgenden Jahre:

• im Jahr 2017: 127 g,
• im Jahr 2018: 124 g,
• im Jahr 2019: 121 g und
• ab 2020: 118 g.

Kein Sachbezug ist anzusetzen bei Kraftfahrzeugen mit 0 Gramm CO2-Emissionswert pro Kilometer (Elektroautos - keine Hybridmodelle).

Wie bisher ist es möglich, nur den halben Sachbezugswert anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug nachweislich für nicht mehr als 500 km monatlich privat genutzt wird (Fahrtenbuch führen!).

Für welche Kfz gilt die neue Regelung?
Der CO2-Emissionswert von 130 g/km ist für sämtliche überlassene Kfz maßgeblich, die im Jahr 2016 und davor angeschafft werden bzw worden sind. Überschreitet ein im Jahr 2016 oder davor angeschafftes Kfz den CO2-Emissionswert von 130 Gramm pro Kilometer nicht, so kann der begünstigte Steuersatz von 1,5 % auch in den Folgejahren zur Anwendung kommen. Wird der maximale CO2-Emissionswert von 130 g/km hingegen überschritten, sind 2 % anzusetzen. Auch bei Kfz-Anschaffungen ab dem Jahr 2017 ist der für das Jahr der Anschaffung vorgesehene maximale CO2-Emissionswert relevant. So kann beispielsweise für ein im Jahr 2017 angeschafftes Kfz mit einem CO2-Emissionswert von 126 g/km auch in den Folgejahren der begünstigte Steuersatz von 1,5 % zur Anwendung kommen.

Mehrere dienstgebereigene Kfz:

Besteht für Mitarbeiter die Möglichkeit verschiedene Fahrzeuge des Dienstgeber zu benützen, ist der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Fahrzeuge und der Durchschnittswert des auf die Fahrzeuge anzuwendenden Prozentsatzes maßgebend. Ist unter diesen Fahrzeugen ein Fahrzeug mit einem Sachbezug von 2 %, ist ein Sachbezug von maximal EUR 960 monatlich anzusetzen. In allen anderen Fällen ist ein Sachbezug von maximal EUR 720 monatlich anzusetzen.

Mag. Ingo Gruss

Mag. Ingo Gruss

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger

Die Schwerpunkte in der Tätigkeit von Ingo Gruss sind die Prüfung von mittelständischen Unternehmen, Unternehmensstrukturierungen sowie die laufende Beratung von KMUs. Daneben hat er ein tiefgehendes Know-How in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen. Ingo Gruss ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied der Qualitätsprüfungskommission der Abschlussprüferaufsichtsbehörde.

e: ingo.gruss@tu.tax