

Für bewegliche Güter wird die Frist für Garantien von derzeit 6 Monaten auf drei Jahre verlängert. Für gebrauchte Güter kann mit Vereinbarung, wobei ein Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gilt, die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate verkürzt werden.
Wird die Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate geltend gemacht, gilt die Vermutung, daß der Gegenstand bereits mit dem Fehler gekauft wurde.
TU Tipp: Sind Sie Händler bereits jetzt mit den Lieferanten verhandeln, daß die Gewährleistungskosten von diesem getragen werden.