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Änderung der Normverbrauchsabgabe

Dr. Helmut CZAJKA
Wenn die Regierung den Artikel 12 des Normverbrauchsabgabegesetzes 1991 am 29. Jänner 2014
im Ministerrat tatsächlich in der Form beschließt, wie er in der Regierungsvorlage ausgeführt ist und
keinerlei Deckelung der ermittelten Prozentsätze einzieht und Sie in nächster Zeit ein KFZ der Luxusklasse anschaffen wollen, dann wäre es zweckmäßig dies sofort vorzunehmen.

Ein Beispiel für die Berechnung nach dem Entwurf:

Die derzeit im Regierungs-Entwurf vorgesehene Formel für die künftige NoVA-C0˛-Abgabe lautet:

NoVA-C0˛-90:5 = Prozentsatz vom Wert - € 400,-- plus 20 % USt.

Das ergibt bei einem Fahrzeug mit einem Einstandswert von € 150.000,-- folgende Berechnung:

Einstandspreis = € 150.000,--
NoVA-C0˛-Abgabe = € 77.600,--
Zwischensumme € 227.600,--
+ 20 % USt. = € 45.520,--
Gesamt = € 273.120,--
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Einfach abenteuerlich, aber kein Scherz, auch wenn wir uns mitten im Fasching befinden.