

Ein Beispiel für die Berechnung nach dem Entwurf:
Die derzeit im Regierungs-Entwurf vorgesehene Formel für die künftige NoVA-C0˛-Abgabe lautet:
NoVA-C0˛-90:5 = Prozentsatz vom Wert - € 400,-- plus 20 % USt.
Das ergibt bei einem Fahrzeug mit einem Einstandswert von € 150.000,-- folgende Berechnung:
Einstandspreis = € 150.000,--
NoVA-C0˛-Abgabe = € 77.600,--
Zwischensumme € 227.600,--
+ 20 % USt. = € 45.520,--
Gesamt = € 273.120,--
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Einfach abenteuerlich, aber kein Scherz, auch wenn wir uns mitten im Fasching befinden.