News

Änderung der Rechtsansicht zur Steuerpflicht von Anspruchszinsen

TU-Österreich
3/14/2002
Nachforderungszinsen gem § 205 BAO ertragsteuerlich (weiterhin) nicht abzugsfähig und Gutschriftszinsen gem § 205 BAO - entgegen der Aussage in den Gesetzesmaterialien des BBG 2001 -nicht ertragsteuerpflichtig.
Den wiederholt vorgetragenen Forderungen des Fachsenats für Steuerrecht (siehe zuletzt Fachsenatsrundschreiben 4/Periode 2000-2005 vom Oktober 2001) wurde mit Erlass vom 28.12.2001, GZ 06 0104/11-IV/6/01, Rechnung getragen (Änderung der Rz 4852 EStR 2000 und Einfügung einer neuen Rz 6173a EStR 2000). Demnach sind Nachforderungszinsen gem § 205 BAO ertragsteuerlich (weiterhin) nicht abzugsfähig und Gutschriftszinsen gem § 205 BAO - entgegen der Aussage in den Gesetzesmaterialien des BBG 2001 -nicht ertragsteuerpflichtig. Gutschriftszinsen sind wie Einkommensteuergutschriften zu behandeln und sind daher einkommensteuerlich neutral. Die Änderung der Verwaltungspraxis zur ertragsteuerlichen Behandlung von Gutschriftszinsen gem § 205 BAO wird auch durch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2002 bestätigt.