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Änderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer

Dr. Helmut CZAJKA
Die Einfuhrumsatzsteuer wird ab 30.9.2003 nicht mehr an der Grenze eingehoben, sondern über das Abgabekonto des importierenden Unternehmers beim Finanzamt abgewickelt.

Die Einfuhrumsatzsteuer ab 30.9.2003

Das USTG § 12 Abs 1 Z 2 wurde geändert.

Ab dem 30.9.2003 wird auf die Erhebung der EUST an der Grenze verzichtet, sondern die Erhebung erfolgt durch das Finanzamt.

Das Finanzamt bucht somit
- die gesamte Einfuhrumsatzsteuer am Abgabenkonto des Unternehmen und
- das Unternehmen macht gleichzeitig die EUST in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend, so dass
tatsächlich keine Zahlungsströme entstehen.

Dies bringt für alle Unternehmer mehrere Vorteile, wie
- keine Liquiditätsbelastung
- kein Risiko, ob der Spediteuer auch wirklich die EUST abführt
- Abwicklung nur mit einer Behörde, dem Finanzamt