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ÄRZTENEWS im Sommer 2011

Herbert Tiefling
***Kein Austritt aus dem Wohlfahrtsfonds für Homöopathen
***Ärztliche Leistungen und die Umsatzsteuer
***Liebhaberei in der Arztpraxis
***Reisekostenabzug bei gemischt veranlassten Kongressreisen

Kein Austritt aus dem Wohlfahrtsfonds für Homöopathen

Neues VwGH-Urteil: Die Homöopathie gilt als ärztliche Leistung.


Ärztliche Leistungen und die Umsatzsteuer

Von der Umsatzsteuer befreit sind Heilbehandlungen eines Arztes. Überblick über den Umsatzsteuersatz bezüglich Medikamentenverkauf.


Liebhaberei in der Arztpraxis

Als Liebhaberei im steuerlichen Sinn werden unternehmerische Tätigkeiten bezeichnet, mit denen jedoch kein positiver Gesamterfolg erzielt wird.


Reisekostenabzug bei gemischt veranlassten Kongressreisen

Der Verwaltungsgerichtshof lässt erstmals den Abzug von Reisekosten bei gemischt veranlassten Reisen zu.
Es sind anteilig alle Aufwendungen sowohl für die Verpflegung als auch für die Unterkunft abzugsfähig.