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Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen

TU-Österreich
6/29/2026

Eine Auswahl aktueller VwGH-Entscheidungen aus dem 1. Quartal 2026, die für Ihren Unternehmensalltag relevant sein können.

Unfallschaden am Dienstnehmer-Pkw: Ersatz ist Lohnbezug

Ersetzt ein Arbeitgeber dem Dienstnehmer den Schaden an dessen privatem Fahrzeug, das für Dienstreisen genutzt wurde (neben dem bezahlten Kilometergeld), so ist diese Ersatzzahlung als steuerpflichtiger Lohnbezug zu qualifizieren und unterliegt der Lohnsteuer sowie dem Dienstgeberbeitrag (VwGH 10.4.2026, Ra 2023/13/0004). Hinweis: Der Dienstnehmer kann die Schadenskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.

Zu hohe AfA in verjährten Jahren: Kein nachträglicher Zuschlag möglich

Der VwGH hat klargestellt, dass eine in verjährten Jahren zu hoch geltend gemachte Abschreibung (AfA) nicht durch einen Zuschlag in offenen Veranlagungsjahren korrigiert werden darf, sofern kein Wiederaufnahmegrund vorliegt. Eine Gesetzesänderung ist kein Wiederaufnahmegrund. Dies stärkt die Rechtssicherheit für Vermieter, die rückwirkende Korrekturen befürchtet haben (VwGH 25.2.2026, Ra 2025/15/0073).

Verdeckte Ausschüttung: Verzicht auf Schadenersatz als Ausschüttung

Nimmt eine AG keine Schadenersatzansprüche gegen ihren Vorstand geltend, obwohl dieser durch unzulässige Spekulationsgeschäfte hohe Verluste verursacht hat, liegt in Höhe des nicht geltend gemachten Anspruchs eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Vorstand als Aktionär vor (VwGH 24.2.2026, Ra 2023/13/0185). Die Entscheidung mahnt zur Sorgfalt bei der Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen.

Gruppenbesteuerung: Keine ausländischen Wartetastenverluste

Ausländische Verluste, die nach dem jeweiligen ausländischen Steuerrecht nicht ausgleichsfähig sind (sogenannte Wartetastenverluste), können nicht in die österreichische Gruppenbesteuerung einbezogen werden und mindern das in Österreich zu besteuernde Gruppeneinkommen nicht (VwGH 25.2.2026, Ro 2024/15/0001).