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Aktuelle Stand Karfreitag

Mag. Harald CZAJKA

Aktuell gibt es einen fertigen Änderungsantrag betreffend der Karfreitagsregelung, welchen wir kurz erläutern dürfen. 


Meldet ein Dienstnehmer den persönlichen Feiertag rechtzeitig gem § 7a ARG an und der Dienstgeber besteht auf Arbeitsleistung, dann besteht, so der Dienstnehmer den Dienst auch antritt,

  • für den Tag ein Anspruch auf DOPPELTES ENTGELT (Normale Bezug + ein Zusätzlicher) 
  • KEIN URLAUBSVERBRAUCH!
  • aber, Verfall der Rechts der Wahl eines weiteren persönlichen Feiertages in diesem Urlaubsjahr.

Der persönliche Feiertag muss drei Monate im Vorhinein bekannt gegeben werden, wobei in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, lediglich eine zweiwöchige Frist besteht.

Eine etwaige Änderung im Gesetzwerdungsprozess ist allerdings nicht auszuschließen.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.