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Aktuelle Steuererleichterungen sowie BMF FAQ zu allen Hilfspaketen

Mag. Harald CZAJKA

Wir haben Ihnen die relevantesten Änderungen der letzten beiden Gesetzespakete kurz und verständlich zusammengefasst.  

Folgende Zuschüssen die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation ausgezahlt werden sind steuerfrei

  • Zuschüsse aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zB.: Kurzarbeit  
  • Zuschüsse aus dem Härtefallfonds 
  • Zuschüsse aus dem Corona-Krisenfonds
  • Sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen.

ACHTUNG: Zweckgebundene Zuschüsse für Betriebsausgaben senken allerdings die entsprechenden Betriebsausgaben. Insofern sind diese Subventionen dann doch nicht steuerfrei. Dies betrifft unseres Erachtens sowohl die Kurzarbeit als auch den Corona Hilfs-Fonds, nicht hingegen den Härtefonds.

Steuerfreie Auszahlungen an Systemerhalter 

Steuerbefreiung von Bonus und Zulagen bis zu EUR 3.000, die an Beschäftigte (Systemerhalter) für ihren Einsatz während der Corona-Krise (2020) gewährt werden.

Aussetzung gewisser Gerichtsgebühren

Es werden keine Gerichtsgebühren eingehoben, insofern diese mit der COVID 19 Pandemie und einer damit zusammenhängend Finanzierung zusammen hängen (tw. Antragspflichtig!)

  • Pfandrechtseintragungen zur Besicherung von Darlehen bis zum 1.7.2020
  • Keine Gebühren für Hypothekarverschreibungen, Bürgschaften  und Bestandverträge

Das Bundesministerium für Finanzen hat eine umfassende FAQ Liste zu allen Hilfspaketen erstellt

In dieser Liste finden Sie Fragen und Antworten zu folgenden Themen

  • Corona Kurzarbeit (Anm.: Kurz und wenig hilfreich betreffend den offenen Fragen)
  • Der Härtefallfonds (Anm.: Gute Zusammenfassung der aktuell noch neuen Materie)
  • Der Corona Hilfs-Fonds: allgemein,Garantien,Zuschüsse (Anm.: Alle bis dato bekannten Details zum NEUEN Corona - Notfallsfonds sind im Kapitel Garantie & Zuschuss nachzulesen!)
  • Kreditgarantien und Haftungen
  • Erleichterungen des Finanzministeriums (Anm.: Alle sonstigen Infos inkl. Hotlinenummer für sonstige Fragen)

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.