
Wir haben Ihnen die relevantesten Änderungen der letzten beiden Gesetzespakete kurz und verständlich zusammengefasst.
Folgende Zuschüssen die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation ausgezahlt werden sind steuerfrei
ACHTUNG: Zweckgebundene Zuschüsse für Betriebsausgaben senken allerdings die entsprechenden Betriebsausgaben. Insofern sind diese Subventionen dann doch nicht steuerfrei. Dies betrifft unseres Erachtens sowohl die Kurzarbeit als auch den Corona Hilfs-Fonds, nicht hingegen den Härtefonds.
Steuerfreie Auszahlungen an Systemerhalter
Steuerbefreiung von Bonus und Zulagen bis zu EUR 3.000, die an Beschäftigte (Systemerhalter) für ihren Einsatz während der Corona-Krise (2020) gewährt werden.
Aussetzung gewisser Gerichtsgebühren
Es werden keine Gerichtsgebühren eingehoben, insofern diese mit der COVID 19 Pandemie und einer damit zusammenhängend Finanzierung zusammen hängen (tw. Antragspflichtig!)
Das Bundesministerium für Finanzen hat eine umfassende FAQ Liste zu allen Hilfspaketen erstellt
In dieser Liste finden Sie Fragen und Antworten zu folgenden Themen
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html