

Alle Unternehmen, die im Jahr 2002 mehr als EUR 100.000,00 Umsatz gemacht haben, müssen ab Jänner 2003 die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) wieder beim Finanzamt einreichen. (Achtung neues Formular!)
Die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung hat verpflichtend auf elektronischem Weg zu erfolgen. Für auf diesem Weg übermittelte UVA hat das Bundesministerium für Finanzen soeben eine Fristerstreckung für die Jänner Voranmeldung bis 15. April 2003 bekanntgegeben.
Wird die UVA schriftlich an das Finanzamt gesendet, gilt die normale Frist (UVA 1/2003 bis 17.3.2003).
Die Fälligkeit der Umsatzsteuerzahlung bleibt von der Fristerstreckung unberührt. Die Zahlung muss also spätestens am 17.3.2003 erfolgen.
Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.