

Die im Zuge der Steuerreform geplant gewesene Allgemeine Pauschalierungsverordnung, welche die betriebliche Branchenpauschalisierungsverordnung ersetzen sollte, wird nun doch nicht realisiert. Die Branchenpauschalierungsverordnungen für Handelsvertreter, Gastwirte, Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler, Künstler, Schriftsteller und Sportler gelten daher jedenfalls bis zur Veranlagung 2005 unverändert weiter!
(Bundesweiter Fachbereich Einkommensteuer, 29.10.2004)