

ab 1. Oktober tritt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen 2005 eine Steuerverzinsung in Kraft, die sogenannte "Anspruchsverzinsung".
Das bedeutet in der Praxis, dass das Finanzamt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen des Jahres 2005 - sofern die bescheidmäßige Veranlagung erst nach dem 1.10.2006 erfolgt - Zinsen im Ausmaß von rd. 4 % pa vorschreibt. Zinsbeträge bis € 50,00 werden nicht festgesetzt (Freigrenze).
> Durch eine freiwillige Zahlung - rechtzeitig bis zum 30.9.06 - kann diese Verzinsung verhindert werden! Eine (Teil-)Zahlung nach dem 30.9.06 ist ebenfalls möglich.
Die Zahlung ist unter der Bezeichnung "E1-12/2005" bzw. "K1-12/2005" und unter Angabe der Steuernummer an das Finanzamt zu leisten.
Für Rückfragen stehen Ihnen Ihr/e Sachbearbeiter/in gerne zur Verfügung.