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Anspruchsverzinsung ESt/KöSt für 2006 ab 1.10.07

Alfred Glück

. Anspruchsverzinsung Einkommensteuer- und Körperschaftsteuernachzahlung 2006 ab 01. Oktober 2007

Vermeidung durch freiwillige (geschätzte) Steuervorauszahlung

. Herabsetzungsantrag ESt/KöSt = nur bis 30.09.07 möglich

Anspruchsverzinsung:
ab 1. Oktober tritt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen 2006 eine Steuerverzinsung in Kraft, die sogenannte "Anspruchsverzinsung".
Das bedeutet in der Praxis, dass das Finanzamt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen des Jahres 2006 - sofern die bescheidmäßige Veranlagung erst nach dem 1.10.2007 erfolgt - Zinsen im Ausmaß von rd. 5,2 % pa vorschreibt. Zinsbeträge bis € 50,00 werden nicht festgesetzt (Freigrenze).

> Durch eine freiwillige Zahlung - rechtzeitig bis zum 30.9.07 - kann diese Verzinsung verhindert werden! Eine (Teil-)Zahlung nach dem 30.9.07 ist ebenfalls möglich.

Die Zahlung ist unter der Bezeichnung "E1-12/2006" bzw. "K1-12/2006" und unter Angabe der Steuernummer an das Finanzamt zu leisten.

Herabsetzung Steuervorauszahlung 2007:
Für überhöhte Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen 2007 kann bis längstens 30.9.07 ein Herabsetzungsantrag gestellt werden. Eine Prognoserechnung für 2007 sollte dem Antrag beiliegen!

Für Rückfragen stehen Ihnen Ihr/e Sachbearbeiter/in gerne zur Verfügung.