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Anspruchsverzinsung ESt/KÖSt für 2007 ab 1.10.08

Alfred Glück
ANSPRUCHSVERZINSUNG Einkommensteuer- und Körperschaftsteuernachzahlung 2007 ab 01. Oktober 2008 . Vermeidung durch freiwillige (geschätzte) Steuervorauszahlung . HERABSETZUNGSANTRAG ESt/KöSt = nur bis 30.09.08 möglich

Anspruchsverzinsung:
ab 1. Oktober tritt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen 2007 eine Steuerverzinsung in Kraft, die sogenannte "Anspruchsverzinsung".
Das bedeutet in der Praxis, dass das Finanzamt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen des Jahres 2007 - sofern die bescheidmäßige Veranlagung erst nach dem 1.10.2008 erfolgt - Zinsen im Ausmaß von rd. 6 % pa vorschreibt. Zinsbeträge bis € 50,00 werden nicht festgesetzt (Freigrenze).

> Durch eine freiwillige Zahlung - rechtzeitig bis zum 30.9.08 - kann diese Verzinsung verhindert werden! Eine (Teil-)Zahlung vor oder nach dem 30.9.08 ist ebenfalls möglich.

Die Zahlung ist unter der Bezeichnung "E1-12/2007" bzw. "K1-12/2007" und unter Angabe der Steuernummer an das Finanzamt zu leisten.

Herabsetzung Steuervorauszahlung 2008:
Für überhöhte Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen 2008 kann bis längstens 30.9.08 ein Herabsetzungsantrag gestellt werden. Eine Prognoserechnung für 2008 muss dem Antrag beigelegt werden!

Für Rückfragen stehen Ihnen Ihr/e Sachbearbeiter/in gerne zur Verfügung.