

Anspruchsverzinsung:
ab 1. Oktober tritt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen 2007 eine Steuerverzinsung in Kraft, die sogenannte "Anspruchsverzinsung".
Das bedeutet in der Praxis, dass das Finanzamt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen des Jahres 2007 - sofern die bescheidmäßige Veranlagung erst nach dem 1.10.2008 erfolgt - Zinsen im Ausmaß von rd. 6 % pa vorschreibt. Zinsbeträge bis € 50,00 werden nicht festgesetzt (Freigrenze).
> Durch eine freiwillige Zahlung - rechtzeitig bis zum 30.9.08 - kann diese Verzinsung verhindert werden! Eine (Teil-)Zahlung vor oder nach dem 30.9.08 ist ebenfalls möglich.
Die Zahlung ist unter der Bezeichnung "E1-12/2007" bzw. "K1-12/2007" und unter Angabe der Steuernummer an das Finanzamt zu leisten.
Herabsetzung Steuervorauszahlung 2008:
Für überhöhte Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen 2008 kann bis längstens 30.9.08 ein Herabsetzungsantrag gestellt werden. Eine Prognoserechnung für 2008 muss dem Antrag beigelegt werden!
Für Rückfragen stehen Ihnen Ihr/e Sachbearbeiter/in gerne zur Verfügung.