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Anspruchsverzinsung ESt/KÖSt für 2011 ab 1.10.12

Alfred Glück
ANSPRUCHSVERZINSUNG Einkommensteuer- und Körperschaftsteuernachzahlung 2011 ab 01. Oktober 2012 . Vermeidung durch freiwillige (geschätzte) Steuervorauszahlung . HERABSETZUNGSANTRAG ESt/KöSt = nur bis 30.09.12 möglich
Anspruchsverzinsung: ab 1. Oktober wird vom Finanzamt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen 2011 eine Verzinsung berechnet. Das bedeutet in der Praxis, dass das Finanzamt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen des Jahres 2011 - sofern die bescheidmäßige Veranlagung erst nach dem 1.10.2012 erfolgt - Zinsen im Ausmaß von rd. 2,4 % pa vorschreibt. Zinsbeträge bis € 50,00 werden nicht festgesetzt (Freigrenze). > Durch eine freiwillige Zahlung - rechtzeitig bis zum 30.9.12 - kann diese Verzinsung verhindert werden! Eine (Teil-)Zahlung vor oder nach dem 30.9.12 ist ebenfalls möglich. Die Zahlung ist unter der Bezeichnung "E1-12/2011" bzw. "K1-12/2011" und unter Angabe der Steuernummer an das Finanzamt zu leisten. Herabsetzung Steuervorauszahlung 2011: Für überhöhte Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen 2011 kann bis längstens 30.9.12 ein Herabsetzungsantrag gestellt werden. Eine Prognoserechnung für 2011 muss dem Antrag beigelegt werden. Für Rückfragen stehen Ihnen Ihr/e Sachbearbeiter/in gerne zur Verfügung.