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Arbeitsgemeinschaften können nach dem neuen UGB im Firmenbuch eintragungspflichtig werden

Mag. Ingo Gruss
Arbeitsgemeinschaften können nach dem neuen UGB im Firmenbuch eintragungspflichtig werden

Erzielt eine ARGE einen Jahresumsatz von mehr als EUR 400.000,00, so ist die Gesellschaft als offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft im Firmenbuch einzutragen.

Die Eintragungspflicht entsteht erst dann, wenn der Jahresumsatz von EUR 400.000,00 in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Beträgt der Jahresumsatz mehr als EUR 600.000,00, so entsteht die Eintragungspflicht bereits im darauf folgenden Jahr.

Obwohl das UGB erst 2007 in Kraft tritt, wird es sinnvoll sein, bei länger andauernden ARGEN, die die Umsatzgrenze von EUR 400.000,00 jährlich überschreiten, bereits jetzt einen ARGE-Vertrag in Form einer offenen Gesellschaft abzuschließen.

Mag. Ingo Gruss

Mag. Ingo Gruss

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger

Die Schwerpunkte in der Tätigkeit von Ingo Gruss sind die Prüfung von mittelständischen Unternehmen, Unternehmensstrukturierungen sowie die laufende Beratung von KMUs. Daneben hat er ein tiefgehendes Know-How in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen. Ingo Gruss ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied der Qualitätsprüfungskommission der Abschlussprüferaufsichtsbehörde.

e: ingo.gruss@tu.tax