

Erzielt eine ARGE einen Jahresumsatz von mehr als EUR 400.000,00, so ist die Gesellschaft als offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft im Firmenbuch einzutragen.
Die Eintragungspflicht entsteht erst dann, wenn der Jahresumsatz von EUR 400.000,00 in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Beträgt der Jahresumsatz mehr als EUR 600.000,00, so entsteht die Eintragungspflicht bereits im darauf folgenden Jahr.
Obwohl das UGB erst 2007 in Kraft tritt, wird es sinnvoll sein, bei länger andauernden ARGEN, die die Umsatzgrenze von EUR 400.000,00 jährlich überschreiten, bereits jetzt einen ARGE-Vertrag in Form einer offenen Gesellschaft abzuschließen.