

Im Rahmen der Steuerreform wird das Bankgeheimnis abgeschafft und das Finanzamt kann in allen Konten schnüffeln - siehe Auszug aus der Vorlage an Ministerrat!
Dies soll € 700 Mio. in die Finanzkasse spülen
Aus Anlass abgabenbehördlicher Prüfungen (z.B. Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, GPLA) sollen die bestehenden Kontenverbindungen der Abgabenpflichtigen - einschließlich der Konten, über die sie verfügungsberechtigt sind - abgefragt werden können.
Die Möglichkeit der Selbstanzeige ist von der Abfrage nicht betroffen.
Die abgabenrechtliche Verwertung der Abfrage muss für die jeweils zu prüfenden Jahre erfolgen können. Ein effizienter Vollzug dieser Maßnahme bedingt die Einführung zB eines zentralen Kontenregisters oder vergleichbarer Maßnahmen. Als Begleitmaßnahmen sollten die Banken befristetet zur Mitteilung höherer Kapitalabflüsse (Barbehebungen, Verschiebungen ins Ausland) verpflichtet werden.
Die Mitteilung sollte jährlich im Nachhinein erfolgen und erstmals im Jahr 2016 für den Zeitraum 15.3.2015 bis 31.12.2015 vorgesehen werden. Um einer etwaigen Abschleicherproblematik vorzubeugen, sollten Abfragemöglichkeiten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (z.B: 1.3.2015) vorgesehen werden.