

Bei der Überweisung von Haftungsbeträgen an das Dienstleistungszentrum
? Auftraggeber Haftung (DLZ-AGH) sind einige wichtige Daten anzugeben.
Die Angaben müssen zeilenweise gemacht werden. Es muss unbedingt eines
der drei Kürzel (AGH, AGH-SV, AGH-LSt) angeführt werden. Dadurch wird
bekannt gegeben, wofür die Überweisung getätigt wird.
Falls sie nicht bekannt ist, kann jedoch stattdessen die
Finanzamtsnummer samt Steuernummer des beauftragten Unternehmens angegeben
werden.
Kundendatenfeld: Hier muss immer mit 150 begonnen werden und danach
folgt die 9-stellige Dienstgebernummer des Auftragnehmers. Das ermöglicht
die elektronische Zuordnung der Zahlung als AGH-Zahlung.
Das DLZ kann keine Sammelüberweisungen entgegennehmen. Daher muss für
jeden Auftragnehmer eine gesonderte Überweisung getätigt werden.
Stand: 13. Oktober 2011