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Belegerteilungspflicht und handelsübliche Bezeichnung

Johann Pointner, KR
Auszug aus dem Erlass des BMF v. 12.11.2015

Sehr geehrte Kundinnen!

In der Anlage zur Info ein Auszug aus dem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen zur Belegerteilungspflicht und zur handelsüblichen Bezeichnung.
Eine Bezeichnung nach § 11 UStG ist notwendig, wenn eine Rechnung an einen Unternehmer ausgestellt wird.
Eine Bezeichnung nach § 132a BAO ist ausreichend, wenn eine Rechnung (Beleg) für einen Endverbraucher ausgestellt wird.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Pointner