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Bestätigung von UID Nummern im Internet

Mag. Gerhard Reichl
Zulässigkeit der UID-Bestätigung (Stufe 1) über das Internet für alle Steuerpflichtige aufgenommen
In die Umsatzsteuerrichtlinie wurde die Zulässigkeit der UID-Bestätigung (Stufe 1) über das Internet für alle Steuerpflichtige aufgenommen. Nun können die Bestätigungen im Internet nicht nur von FINANZOnline-Teilnehmern abgefragt werden.
"Rz 4352a lautet:
Daneben besteht aber auch die Möglichkeit einer elektronischen MIAS-Selbstabfrage bei der EU (). Die MIAS-Selbstabfrage (samt Papierausdruck der Bestätigung) ersetzt die "Stufe 1" Anfrage."