Zulässigkeit der UID-Bestätigung (Stufe 1) über das Internet für alle Steuerpflichtige aufgenommen
In die Umsatzsteuerrichtlinie wurde die Zulässigkeit der UID-Bestätigung (Stufe 1) über das Internet für alle Steuerpflichtige aufgenommen. Nun können die Bestätigungen im Internet nicht nur von FINANZOnline-Teilnehmern abgefragt werden. "Rz 4352a lautet: Daneben besteht aber auch die Möglichkeit einer elektronischen MIAS-Selbstabfrage bei der EU (). Die MIAS-Selbstabfrage (samt Papierausdruck der Bestätigung) ersetzt die "Stufe 1" Anfrage."