

Mit der Einführung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) für sonstige Leistungen im EU Raum wurde weiters der Fälligkeitstermin für die Abgabe der ZM vom 15. des zweitfolgenden Monats auf den letzten des Folgemonats vorverlegt. Dadurch ist beispielsweise die ZM für Jänner 2010 bis zum 28.02.2010 abzugeben. Die Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldung bleiben unverändert - also beispielsweise für die UVA 01/2010 der 15.03.2010.
Da die ZM und die UVA gemeinsam mit der Monatsbuchhaltung erstellt werden, ist es zur Einhaltung der Fristen erforderlich die Monatsbuchhaltung um 2 Wochen früher als bisher abzuschließen. Da die ZM als Steuererklärung gilt, ist die verspätete Abgabe mit einem Verspätungszuschlag von bis zu € 2.200,- sanktioniert.