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Buchhaltung bei i.g. Umsätzen ab 2010 15 Tage früher notwendig

Mag. Harald CZAJKA
Führen Sie Lieferungen oder sonstige Leistungen im EU Raum durch, muss Ihre Buchhaltung ab dem Jänner 2010 um 15 Tage früher als bisher fertiggestellt werden.

Mit der Einführung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) für sonstige Leistungen im EU Raum wurde weiters der Fälligkeitstermin für die Abgabe der ZM vom 15. des zweitfolgenden Monats auf den letzten des Folgemonats vorverlegt. Dadurch ist beispielsweise die ZM für Jänner 2010 bis zum 28.02.2010 abzugeben. Die Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldung bleiben unverändert - also beispielsweise für die UVA 01/2010 der 15.03.2010.

Da die ZM und die UVA gemeinsam mit der Monatsbuchhaltung erstellt werden, ist es zur Einhaltung der Fristen erforderlich die Monatsbuchhaltung um 2 Wochen früher als bisher abzuschließen. Da die ZM als Steuererklärung gilt, ist die verspätete Abgabe mit einem Verspätungszuschlag von bis zu € 2.200,- sanktioniert.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.