

Die wichtigsten Änderungen sind die Absetzbarkeit von Spenden an
ausländische Spendenempfänger und der neue Verlustausgleich durch die
Banken.
Das Budgetbegleitgesetz 2012 ist derzeit noch eine Regierungsvorlage.
Die endgültige Gesetzeswerdung bleibt noch abzuwarten.
Eine Neuregelung gibt es bei der Absetzbarkeit von Spenden an
ausländische Spendenempfänger. Abzugsfähig sind künftig Spenden an
Einrichtungen, die
Diese Neuerung gilt ab Kundmachung. Es ist für alle offenen
Veranlagungen anzuwenden.
Durch die neue Kapitalertragsbesteuerung erfolgt eine 25%ige
Besteuerung der Gewinne direkt von der depotführenden Stelle (in der
Regel die Banken). Ein Verlustausgleich konnte bisher allerdings erst im
Zuge der Veranlagung durchgeführt werden.
Ab 1.1.2013 soll ein laufender Verlustausgleich
durch die depotführende Stelle vorgenommen werden. Für Einkünfte, die im
Zeitraum von 1.4.2012 bis 31.12.2012 entstehen, ist bereits ein
Verlustausgleich durch die Bank vorgesehen. Allerdings hat die Bank
diesen im Rahmen einer Endabrechnung bis zum 30.4.2013
durchzuführen. Die Banken müssen eine Bescheinigung über die
Durchführung des Verlustausgleiches erteilen.
Stand: 10. November 2011