

Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 ist beschlossen und kundgemacht. Gegenüber der Regierungsvorlage haben sich mehrere Verschärfungen ergeben – besonders beim Gesellschafter-Verrechnungskonto und bei der Paketsteuer.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bereits berichteten Entwurf:
Beim Gesellschafter-Verrechnungskonto bleibt es dabei, dass der Saldo bis zum Bilanzstichtag entweder auszugleichen oder in ein fremdübliches Darlehen umzuwandeln ist – sonst gilt der Betrag als ausgeschüttet und es fällt KESt an (erstmals für Wirtschaftsjahre, die 2027 enden). Neu ist: Jeder Gesellschafter kann ein Verrechnungskonto bis 50.000 Euro ohne Folgen behalten; nur der übersteigende Teil ist betroffen. Erfasst werden nun auch Verrechnungskonten nahestehender Personen (etwa Ehepartner oder Kinder) sowie nur mittelbar – über zwischengeschaltete Gesellschaften – Beteiligter. Als ausgeschüttet gilt der Betrag an dem Tag, der auf den Beschluss über die Aufstellung des Jahresabschlusses folgt, spätestens fünf Monate nach dem Bilanzstichtag. Laut Budgetausschuss löst eine bloß etwas zu geringe Verzinsung für sich allein noch keine Ausschüttungsfiktion aus.
Weitere Punkte:
TIPP: Wir prüfen Ihre Verrechnungskonten – auch jene naher Angehöriger – rechtzeitig vor dem Bilanzstichtag und errichten, wo nötig, eine fremdübliche Darlehensvereinbarung, um die KESt-Fiktion zu vermeiden.