

- Steuererklärung 2001 - was ist zu tun?
Die allgemeine Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2001 endet am 31.3.2002. Für Lohnsteuerpflichtige, die Nebeneinkünfte von mehr als ATS 10.000 bezogen haben, gilt per Erlass eine Fristverlängerung bis zum 15.5.2002. In den übrigen Fällen einer Arbeitnehmer-Pflichtveranlagung ist das Formular L1 bis spätestens 30.9.2002 beim Finanzamt einzureichen. In Fällen der Antragsveranlagung läuft die Frist sogar bis 31.12.2006. Die im Vorjahr eingeführte Anspruchsverzinsung (derzeit 4,75% pa) für Nachzahlungen und Gutschriften an Einkommen- und Körperschaftsteuer beginnt auch heuer erst ab 1.10.2002.
- Vorsteuerabzug bei Kleinbussen und Fiskal-Lkw
Aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 8.1.2002 ist der Kreis der vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeuge wieder deutlich größer geworden. Eine aktuelle Liste der begünstigten Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse finden Sie im Anhang.
- KFZ-Leasing im Ausland
Ein ausländischer Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Leasing und dem Betrieb von (im Inland nicht vorsteuerabzugsberechtigten) PKWs und Kombis im Ausland wird derzeit durch eine Besteuerung als Eigenverbrauch im Inland wieder rückgängig gemacht. Experten halten diese Regelung für EU-widrig; mit einer Aufhebung durch den EuGH wird in Kürze gerechnet. Das macht Angebote für ein KFZ-Leasing in Deutschland attraktiv.
- Abfertigung NEU
Vor wenigen Tagen hat die Regierung einen Entwurf des neuen Abfertigungsmodells vorgelegt. Fazit: Auslagerung der Ansprüche in Mitarbeitervorsorgekassen gegen Bezahlung eines Arbeitgeberbeitrags von 1,53% der Lohnsumme. Insgesamt gesehen wird das neue Modell weniger Ab-fertigung für mehr (nämlich in Zukunft alle) Arbeitnehmer bringen. Die steuerlichen Rahmenbe-dingungen sind durchaus interessant. Die Neuregelung soll für alle ab 1.7.2002 neu eingegange-ne Beschäftigungsverhältnisse gelten. Für zu diesem Stichtag schon bestehende Beschäftigungsverhältnisse sind Übergangsregelungen vorgesehen.
- Neues vom deutschen Nachbarn
Deutsche Bauherren müssen seit 1.1.2002 15 % der Brutto-Rechnungssumme einbehalten und an das Finanzamt abführen. Österreichische Bauunternehmer können sich diese Bauabzugssteuer wieder beim Finanzamt München II zurückholen oder gleich vorweg eine Freistellungsbescheinigung beantragen.
- Termin 30.6.2002
• Ende der steuerfreien Schenkung von Sparbüchern und Bankguthaben
• Fallfrist für die Möglichkeit der Rückerstattung ausländischer Vorsteuern für 2001