Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Österreich und zum 28.02.2020 für mindestens 1 Kind Familienbeihilfe bezogen
- Für unselbständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war und auf Grund von Covid-19 Arbeitsplatz verloren oder in Kurzarbeit gemeldet
- Für selbständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der Anspruch auf Auszahlung aus dem Häftefallfonds der WKÖ hat.
- Einkommen der Familie darf bestimmte Grenzen je nach Haushaltsgröße nicht überschreiten
Art und Höhe der Zuwendung
- Es handelt sich dabei um eine nicht rückzahlbare Zuwendung
- Die maximale Förderung beträgt € 1.200,00 pro Monat
- Zuwendung wird für die Dauer der Einkommensminderung, höchstens jedoch für 3 Monate gewährt
Antragstellung:
Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
- Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
- Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
- allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)
nähere Informationen unter: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html