News

Corona-Familienhärteausgleich

Mag. Birgit Spechtler

Corona-Familienhärteausgleich

Auf Grund von Covid-19 haben es Familien derzeit besonders schwer. Für jene Familien, die auf Grund der Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, soll mit dem Familienhärtefonds ein Ausgleich geschaffen werden.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Österreich und zum 28.02.2020 für mindestens 1 Kind Familienbeihilfe bezogen
  • Für unselbständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war und auf Grund von Covid-19 Arbeitsplatz verloren oder in Kurzarbeit gemeldet
  • Für selbständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der Anspruch auf Auszahlung aus dem Häftefallfonds der WKÖ hat.
  • Einkommen der Familie darf bestimmte Grenzen je nach Haushaltsgröße nicht überschreiten 


Art und Höhe der Zuwendung

  • Es handelt sich dabei um eine nicht rückzahlbare Zuwendung
  • Die maximale Förderung beträgt € 1.200,00 pro Monat
  • Zuwendung wird für die Dauer der Einkommensminderung, höchstens jedoch für 3 Monate gewährt


Antragstellung:

Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
  • Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
  • allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)



nähere Informationen unter: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html