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COVID-19 (Corona-Virus) - Hilfsmaßnahmen für Unternehmer

MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM

Viele Unternehmer sind durch die Corona-Krise negativ betroffen. Wir haben für Sie die Maßnahmen zur Entlastung Ihrer Liquidität zusammengefasst.

Die wichtigste Schritte für Sie

Um den wirtschaftlichen Folgen zumindest teilweise entgegenwirken zu können, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, bei denen wir Sie aktiv unterstützen können:

  • Erarbeitung eines Budgets für das Jahr 2020
  • Anpassung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 2020 für Kapitalgesellschaften
  • Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2020 für Privatpersonen
  • Anpassung der Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) – Die SVS hat angekündigt, UnternehmerInnen mit Ratenzahlung und Stundung der Beiträge zu unterstützen
  • Beantragung von Kurzarbeit 
  • Beantragung von Überbrückungsfinanzierungen (ÖHT und AWS)

Wichtig dabei ist, auf jeden Fall die steuerlichen Abgaben zu melden!

Umsatzrückgänge aufgrund der aktuellen Corona-Krise sind ein beachtlicher Grund für eine Herabsetzung.

Weitere Maßnahmen – Überbrückungsfinanzierung:

Tourismusbetriebe:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit einem erwarteten Umsatzrückgang von mindestens 15%
  • Auch Mischbetriebe profitieren (zB Busunternehmen, die auch ein Reisebüro angeschlossen haben; Reisebüros, die ausschließlich Gäste aus dem Inland aufweisen)
  • Bundeshaftung in Höhe von 80% für Überbrückungsfinanzierungen mit einer Laufzeit von 36 Monaten
  • Haftungssumme bis maximal Euro 400.000 insbesondere für all jene Kosten, welche zu Liquiditätsengpässen auf betrieblicher Ebene führen
  • Einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% und laufende Haftungsprovisionen 0,8% werden vom Bund übernommen
  • Keine Kombination mit anderen ÖHT-Förderprodukten möglich
  • Beantragung unter www.oeht.at

Unternehmen, die nicht in den Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft fallen (Handel, Transport, Produktion,…)

Für diese Unternehmen bitet das Austria Wirtschaftsservice (kurz “aws”) eine Garantie für Überbrückungsfinanzierungen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen aller anderen Branchen
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien (Vermutung Reorganisationsbedarf) erfüllen sowie Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen
  • Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen mit bis zu 80% eines Kredites von bis zu 2,5 Mio Euro pro KMU
  • Garantielaufzeit max. 5 Jahre
  • Bearbeitungsentgelt ab 0,25‘% des Finanzierungsbetrages (einmalig) und Garantie-Entgelt ab 0,3% p.a. (risikoabhängig) des Obligos
  • Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen; Ziel ist die Sicherung und Erweiterung der Liquidität.
  • Von der Garantieübernahme ausgeschlossen: kurzfristige Kreditfinanzierungen (weniger 6 Monate)

Wenn auch Sie negativ durch die Corona-Krise betroffen sind, zögern Sie nicht uns gleich zu kontaktieren!