
Mit 30. Juni 2021 läuft die gesetzlich vorgesehene Stundung von Abgabenbeträgen aus. Sollten die ausständigen Abgaben bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt werden können, muss noch im Juni ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden, so man das neue Ratenzahlungsmodell nutzen will.
Die Abgabenrückstände können nach dem COVID-19-Ratenzahlungsmodell (gem. § 323e BAO) in zwei Phase von bis zu 36 Monaten zurückgezahlt werden. Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ist ab dem 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 über FinanzOnline beantragbar. Das BMF hat nun einen Ratenzahlungsrechner online gestellt, mit dem die voraussichtlichen Rückzahlungsraten berechnet werden können. Neu ist die sogenannte „Safety-Car“-Phase, wonach in den ersten drei Monaten nur ein geringer Anteil zu zahlen ist, falls es die persönliche Liquiditätssituation erfordert. Laut BMF werden in den kommenden Tagen entsprechende Informationen in die FinanzOnline Data-Boxen und auf dem Postweg an Steuerpflichtige, die mehr als EUR 100 an Abgabenrückstände haben, verschickt. Detaillierte Infos zum COVID-19-Ratenzahlungsmodell und ein Ratenzahlungsrechner sind auf der Homepage des BMF abrufbar.
Anbei die jeweiligen Links zum BMF: